Für einen reibungslosen Ablauf des Gutscheinbuchs “Meer-Erleben” gibt es einige Regeln, die beachtet werden müssen, damit Sie die Erlebnisse in vollen Zügen genießen können:
- Bitte geben Sie vor der Bestellung, Reservierung, Terminvereinbarung oder dem Kauf an, dass Sie einen Meer-erleben-Gutschein in Anspruch nehmen. Dies gewährleistet einen reibungslosen Bonier- und Kassierablauf ohne Abrechnungsprobleme.
- Die Gutscheine müssen vor Ort aus dem Gutscheinbuch herausgetrennt werden und können nur unter Vorlage des Gutscheinbuchs eingelöst werden, da aus Sicherheitsgründen keine einzelnen Gutscheine akzeptiert werden können.
- Bereits herausgetrennte Gutscheine sind ungültig und können nicht eingelöst werden.
- Eine Barauszahlung der Gutscheine (auch von Differenzbeträgen) ist ausgeschlossen.
- Die Gutscheine können an bundesweiten Feiertagen keine Gültigkeit haben. Hierzu zählen Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag, Maifeiertag, Christi Himmelfahrt, Muttertag, Valentinstag, Pfingstsonntag und Pfingstmontag, Tag der deutschen Einheit sowie an bundeslandspezifischen Feiertagen und in der Zeit vom 24.12. bis einschließlich 01.01.
- Ebenfalls keine Gültigkeit haben die Gutscheine, sofern nicht anders angegeben, bei Sonderveranstaltungen (Hochzeiten, Geburtstags-, Weihnachts-, Betriebs- oder Vereinsfeiern etc.) sowie Sonderaktionen. Hierzu gehört auch der Außer-Haus-Verkauf.
- Sie sind zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, personenbezogene Daten anzugeben. Alle Angaben von Ihnen erfolgen aus freiem Willen.
- Wenn nicht anders auf dem Gutschein angegeben, können diese nicht mit anderen Rabatten, Gutscheinen (ausgenommen sind bezahlte Wertgutscheine) und Aktionen kombiniert werden.
- Bei der Einlösung eines Gutscheins entstehen Ihnen zu keinem Zeitpunkt Nachteile in Service, Quantität oder Qualität.
- Bei einem 2:1-Angebot gilt der Gutschein immer für das günstigere oder wertgleiche Angebot.
- Bei einem 2:1-Angebot für ein Hauptgericht muss immer ein Getränk von der Karte bestellt werden.
- Pro Person darf nur ein Gutschein je Besuch/Tag in Anspruch genommen und eingelöst werden. Gegenseitiges „Einladen“ ist nicht möglich.
- Es werden Leistungsangebote dritter Anbieter veröffentlicht; hierfür gelten deren Geschäftsbedingungen. Im Falle der Nichteinlösung der Gutscheine durch den Anbieter bestehen keinerlei rechtliche Ansprüche gegen den Herausgeber.
- Alle unsere Partner freuen sich auf Ihren Besuch. Sollte etwas nicht wie gewünscht klappen oder irgendwelche Schwierigkeiten bestehen, bitten wir um Ihr Verständnis und Ihre Nachsicht. Nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns Ihr Anliegen mitzuteilen.
- Einzelne Gutscheine können durch Inhaberwechsel oder Schließung ungültig werden.
- Für Irrtürmer, Druckfehler und Änderungen übernehmen wir keine Gewähr.